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Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB gelten ausschließlich die
Abschnitte I. Allgemeines, II. Angebote und Vertragsschluss, III.
Widerrufsrecht nach § 312 d BGB, IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang
Ziffer 1 und 3, V. Lieferung, VI. Termine, VII. Eigentumsvorbehalt, VIII.
Zahlungsbedingungen, X. Schadensersatz Ziffer 1 bis 4 und XI. Datenschutz
unserer nachfolgenden AGB’s. Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen
zur Anwendung.
Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten
die nachfolgenden Bestimmungen mit Ausnahme von III. Widerrufsrecht nach §
312 d BGB und IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang Ziffer 3.
I. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung
zwischen der Wiedemann GmbH Arbeitsschutz & Industriebedarf,
Krankenhausstr. 26, 89312 Günzburg (nachfolgend Arbeitsschutz Express) und
dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und
Ähnliches sind nur verbindlich, wenn Arbeitsschutz Express sie schriftlich
oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für
die sie vereinbart wurden. Arbeitsschutz Express widerspricht ausdrücklich
etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.
II. Angebote und
Vertragsschluss
- Alle von Arbeitsschutz Express in Katalogen, Preislisten, Anzeigen,
elektronischen Medien und dergleichen angegebenen, abgedruckten oder
gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets unverbindlich und
freibleibend.
- Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die
bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und
Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor
Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.
- Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der
Kundenbestellung durch Arbeitsschutz Express zustande. Der Kunde
verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1
BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von
Arbeitsschutz Express durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens
durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware zur
Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen
Leistung informiert.
- Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich
Arbeitsschutz Express vor, durch eine automatisierte elektronische
Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung
technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische
Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des
Kunden dar.
- Sollte Arbeitsschutz Express nach Vertragsabschluss feststellen,
dass die bestellte Ware nicht mehr bei Arbeitsschutz Express verfügbar
ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung
aus von Arbeitsschutz Express nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr
erbracht werden kann, kann Arbeitsschutz Express entweder eine in
Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder
vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Arbeitsschutz
Express umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Arbeitsschutz
Express oder den Kunden erstatten.
III. Widerrufsrecht nach § 312 d BGB bei
Fernabsatzverträgen
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware
zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in
Textform (z.B. Brief, Fax oder E - Mail) oder durch Rücksendung der
Kaufsache gegenüber Arbeitsschutz Express zu erklären. Die Frist beginnt
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der
Informationspflichten von Arbeitsschutz Express gemäß § 312c Abs. 2 BGB
i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB – InfoV. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: Wiedemann GmbH
Arbeitsschutz & Industriebedarf, Krankenhausstr. 26, 89312
Günzburg.
2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferungen von Waren nach
Kundenspezifikationen oder bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs,
Videokassetten, DVDs), sowie bei Software, die vom Kunden entsiegelt wurde
oder bei elektronisch erbrachten Leistungen (z.B. Software zum
Download).
3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
4. Kann der Verbraucher empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Arbeitsschutz
Express insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt
dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein
Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert
beeinträchtigt.
5. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung
verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Nicht
paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.
6. Der Verbraucher trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem
Bestellwert bis € 40,00 die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung
nicht zu tragen.
7. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit Absendung
der der Widerrufserklärung oder der Sache, für Arbeitsschutz Express mit
deren Empfang
IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang
- Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von
Arbeitsschutz Express in Günzburg oder bei Versendung von Waren der
Versandort des ersten Versenders, der für Arbeitsschutz Express tätig
wird.
- Bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, geht
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Ware, mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige,
dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht auf den Kunden
über. Bei Rücksendungen an Arbeitsschutz Express geht die Gefahr erst
mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw- Lagerräumen von
Arbeitsschutz Express über.
- Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Bei
Verbrauchern im Sinn von § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowohl bei
Abholung, als auch bei Versendung der Ware mit der Übergabe an den
Verbraucher auf diesen über.
V. Lieferung
- Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den
Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung
von Arbeitsschutz Express ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder
Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer
schriftlich bestätigt werden.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in
der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss an die vom
Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets im
Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von
Arbeitsschutz Express. Arbeitsschutz Express ist zu Teillieferungen
berechtigt.
- Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu
untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und
Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware
bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen
nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei Arbeitsschutz Express ein,
gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben
hiervon unberührt.
VI. Termine
- Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind
nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen
und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform.
Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer
als 10 Werktage sein.
- Für den Zeitraum, in dem Arbeitsschutz Express auf Informationen
oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich
Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt, wenn
Arbeitsschutz Express an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages
aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder
Arbeitsschutz Express noch ein Erfüllungsgehilfe von Arbeitsschutz
Express zu vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen
bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei
Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der
Beeinflussungsmöglichkeit von Arbeitsschutz Express. Vom Beginn und Ende
sowie von der Art des Hindernisses wird Arbeitsschutz Express dem Kunden
unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu
vertreten hat, stellt Arbeitsschutz Express angefallene Mehrkosten in
Rechnung.
- Sollte Arbeitsschutz Express in Verzug geraten, ihre Leistungen
nicht oder nicht wie geschuldet erbringen und steht dem Kunden ein
Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu, so
hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen
des Wahlrechts gegenüber Arbeitsschutz Express schriftlich auszuüben,
andernfalls wird vermutet, dass Arbeitsschutz Express zur weiteren
Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus
Leistungsstörungen geltend macht.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Arbeitsschutz Express behält sich das Eigentum an der ausgelieferten
Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden
und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
vor.
- Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine
Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und
sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im
voraus an Arbeitsschutz Express abgetreten (verlängerter
Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten
Abtretungserklärung des Kunden an Arbeitsschutz Express im Einzelfall
bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein
Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die
Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene
Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an Arbeitsschutz
Express abzuführen.
- Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit
übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere
durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen
des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu
versichern.
- Übersteigt der Wert der Arbeitsschutz Express hiernach zustehenden
Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden
nachhaltig um mehr als 10%, so wird Arbeitsschutz Express insoweit auf
Verlangen des Kunden nach Wahl von Arbeitsschutz Express Sicherheiten
freigeben.
VIII. Zahlungsbedingungen
- Preisangaben von Arbeitsschutz Express sind, soweit nicht
ausdrücklich als Bruttopreis oder mit Mehrwertsteuer ausgewiesen, stets
Nettopreise. Bei Nettopreisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in
ihrer jeweilig aktuellen gesetzlichen Höhe hinzu.
- Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten,
Spesen, Versand- und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich
vertraglich vereinbart wurden, ist Arbeitsschutz Express berechtigt,
diese entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von Arbeitsschutz
Express zu berechnen. Arbeitsschutz Express übermittelt dem Kunden auf
Wunsch die jeweils gültige Preisliste.
- Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen
Vorauszahlung, Verrechnungsscheck oder gegen Zahlung per Nachnahme, eine
Auslieferung gegen Rechnung hingegen unter dem Vorbehalt einer
erfolgreichen Kreditprüfung. Rechnungen von Arbeitsschutz Express sind
nach 30 Tagen mit Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb
dieses Zeitraums von 30 Tagen zu bezahlen. Zahlungen die nach 8 Tagen
eingegangen sind, können mit 2% Skonto des Warenwertes in Abzug gebracht
werden.
- Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist
Arbeitsschutz Express berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine
angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten
geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
hiervon unberührt.
- Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht
nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder
eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann
Arbeitsschutz Express sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur
Zahlung fällig stellen.
- Arbeitsschutz Express behält sich im Übrigen zur Absicherung des
Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten
auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung,
Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach
Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen,
dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie
z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist
Arbeitsschutz Express berechtigt, Vorkasse oder entsprechende
Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag
zurückzutreten.
IX. Mängelhaftung
- Arbeitsschutz Express gewährleistet, dass die neue Ware zum
Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. dass
sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für
die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die
bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art
der Sache und/oder der Ankündigung von Arbeitsschutz Express bzw. des
Herstellers erwarten kann. Arbeitsschutz Express haftet, soweit kein
Verbrauchsgüterkauf vorliegt, nicht für Mängel von gebrauchten Waren.
- Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden
nicht genehmigt, kann der Kunde von Arbeitsschutz Express Nacherfüllung
verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen. Die Nacherfüllung
erfolgt nach Wahl von Arbeitsschutz Express durch Neulieferung oder
Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann
verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung nicht
zumutbar ist.
- Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen
Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er
überlässt Arbeitsschutz Express im Mangelfall alle verfügbaren
Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner
vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem
Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch
telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen
erfolgen.
- Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich
gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen
endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen
herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des
Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für
Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind
ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines
Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des
§ 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu
verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und
unerheblich ist.
- Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine
neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst
gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er
die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere
Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die
Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei
einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises,
20% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf
Monaten und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu
vierundzwanzig Monaten.
- Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder
wird Arbeitsschutz Express bei Störungen tätig, die durch die Umgebung
der vertragsgegenständlichen Arbeitsschutzbedarfes &
Industriebedarfes, deren Veränderungen durch den Kunden oder
unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann Arbeitsschutz
Express den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
- Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige
berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten
ab Gefahrübergang.
XI. Gewerbliche Verwendung der Waren
- Die Produkte von Arbeitsschutz Express sind speziell für Profis
gemacht. Mit Ihrer Bestellung verpflichten Sie sich, daß Sie die
Waren dieser Internetseite ausschließlich zur Verwendung in
Ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen bzw. behördlichen oder
dienstlichen Tätigkeit ordern.
XII. Preise und Mindestbestellwert
- Alle im Katalog und im Internet angegebenen Preise verstehen
sich ohne Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt EUR
25,- (ohne MwSt.)Warenwert. Selbstverständlich sind
Musteranforderungen hiervon ausgenommen.
XIII. Sonstiges
- Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Arbeitsschutz Express
schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde
nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von
Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
Arbeitsschutz Express zulässig.
- Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitsschutz Express und dem
Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des
UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist
ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages
im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die
Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu
vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen
Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in
diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am
nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den
Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
- Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher
Gerichtsstand Memmingen als vereinbart. Arbeitsschutz Express ist jedoch
auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers zu
führen.
Wiedemann GmbH Arbeitsschutz & Industriebedarf
Stand:
01/2009 |