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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für Verbraucher im Sinn von § 13 BGB gelten ausschließlich die Abschnitte I. Allgemeines, II. Angebote und Vertragsschluss, III. Widerrufsrecht nach § 312 d BGB, IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang Ziffer 1 und 3, V. Lieferung, VI. Termine, VII. Eigentumsvorbehalt, VIII. Zahlungsbedingungen, X. Schadensersatz Ziffer 1 bis 4 und XI. Datenschutz unserer nachfolgenden AGB’s. Ansonsten kommen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung.

Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, gelten die nachfolgenden Bestimmungen mit Ausnahme von III. Widerrufsrecht nach § 312 d BGB und IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang Ziffer 3.


I. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Wiedemann GmbH Arbeitsschutz & Industriebedarf, Krankenhausstr. 26, 89312 Günzburg (nachfolgend Arbeitsschutz Express) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen sowie Abreden, Zusicherungen und Ähnliches sind nur verbindlich, wenn Arbeitsschutz Express sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. Arbeitsschutz Express widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.

II. Angebote und Vertragsschluss

  1. Alle von Arbeitsschutz Express in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen angegebenen, abgedruckten oder gespeicherten Angebote und Preisangaben sind stets unverbindlich und freibleibend.
  2. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellten Waren bzw. die beauftragten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Der Kunde muss sich im Zweifel vor Vertragsschluss sachkundig beraten lassen.
  3. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch Arbeitsschutz Express zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Arbeitsschutz Express durch eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch Auslieferung der bestellten Waren, durch Angebot der Ware zur Abholung oder durch Angebot oder Erbringen der beauftragten sonstigen Leistung informiert.
  4. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich Arbeitsschutz Express vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung technisch zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
  5. Sollte Arbeitsschutz Express nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware nicht mehr bei Arbeitsschutz Express verfügbar ist, aus rechtlichen Gründen nicht geliefert oder eine sonstige Leistung aus von Arbeitsschutz Express nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erbracht werden kann, kann Arbeitsschutz Express entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Arbeitsschutz Express umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Arbeitsschutz Express oder den Kunden erstatten.

III. Widerrufsrecht nach § 312 d BGB bei Fernabsatzverträgen

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. Brief, Fax oder E - Mail) oder durch Rücksendung der Kaufsache gegenüber Arbeitsschutz Express zu erklären. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten von Arbeitsschutz Express gemäß § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB – InfoV. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf ist zu richten an: Wiedemann GmbH Arbeitsschutz & Industriebedarf, Krankenhausstr. 26, 89312 Günzburg.

2. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Lieferungen von Waren nach Kundenspezifikationen oder bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs), sowie bei Software, die vom Kunden entsiegelt wurde oder bei elektronisch erbrachten Leistungen (z.B. Software zum Download).

3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.

4. Kann der Verbraucher empfangene Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er Arbeitsschutz Express insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

5. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt.

6. Der Verbraucher trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis € 40,00 die Kosten der Rücksendung, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

7. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit Absendung der der Widerrufserklärung oder der Sache, für Arbeitsschutz Express mit deren Empfang


IV. Erfüllungsort und Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von Arbeitsschutz Express in Günzburg oder bei Versendung von Waren der Versandort des ersten Versenders, der für Arbeitsschutz Express tätig wird.
  2. Bei Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, mit Übergabe der Ware an den Transporteur oder mit Anzeige, dass die Ware zu Abholung am Erfüllungsort bereit steht auf den Kunden über. Bei Rücksendungen an Arbeitsschutz Express geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware in den Geschäfts- bzw- Lagerräumen von Arbeitsschutz Express über.
  3. Vorstehende Vorschriften gelten nicht beim Verbrauchsgüterkauf. Bei Verbrauchern im Sinn von § 13 BGB geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowohl bei Abholung, als auch bei Versendung der Ware mit der Übergabe an den Verbraucher auf diesen über.


V. Lieferung

  1. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von Arbeitsschutz Express ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ein Versand der Ware erfolgt stets im Auftrag und auf Kosten des Kunden durch einen Transporteur nach Wahl von Arbeitsschutz Express. Arbeitsschutz Express ist zu Teillieferungen berechtigt.
  3. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle offene Mängel, sonstige Abweichungen und Fehlmengen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Rüge bei Arbeitsschutz Express ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.


VI. Termine

  1. Vereinbarungen oder Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Alle Mahnungen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nachfristen müssen angemessen sein. Sie dürfen regelmäßig nicht kürzer als 10 Werktage sein.
  2. Für den Zeitraum, in dem Arbeitsschutz Express auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet, verlängern sich Lieferungs- und Leistungsfristen entsprechend. Gleiches gilt, wenn Arbeitsschutz Express an der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages aufgrund von unvorhersehbaren Umständen gehindert ist, die weder Arbeitsschutz Express noch ein Erfüllungsgehilfe von Arbeitsschutz Express zu vertreten hat. Solche Umstände sind insbesondere anzunehmen bei durch Arbeitskampf bedingten Streiks oder Aussperrungen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse außerhalb der Beeinflussungsmöglichkeit von Arbeitsschutz Express. Vom Beginn und Ende sowie von der Art des Hindernisses wird Arbeitsschutz Express dem Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen. Wenn der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat, stellt Arbeitsschutz Express angefallene Mehrkosten in Rechnung.
  3. Sollte Arbeitsschutz Express in Verzug geraten, ihre Leistungen nicht oder nicht wie geschuldet erbringen und steht dem Kunden ein Wahlrecht zwischen Lieferung, Rücktritt und/oder Schadensersatz zu, so hat der Kunde dieses Wahlrecht innerhalb einer Woche seit dem Entstehen des Wahlrechts gegenüber Arbeitsschutz Express schriftlich auszuüben, andernfalls wird vermutet, dass Arbeitsschutz Express zur weiteren Leistung berechtigt ist und der Kunde keine Rechte aus Leistungsstörungen geltend macht.


VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Arbeitsschutz Express behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
  2. Der Kunde ist als Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zur ordnungsgemäßen Pflege und Sicherung verpflichtet. Eine Weiterveräußerung sowie die Verarbeitung, Vermischung, Montage und sonstige Verwertung der Vorbehaltsware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Hieraus entstehende Forderungen werden im voraus an Arbeitsschutz Express abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt), ohne dass es noch einer gesonderten Abtretungserklärung des Kunden an Arbeitsschutz Express im Einzelfall bedarf. Die Forderungen dürfen vom Kunden nicht in ein Kontokorrentverhältnis gestellt werden. Der Kunde ist berechtigt, die Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen, und verpflichtet, eingezogene Forderungen gesondert zu verwahren und unmittelbar an Arbeitsschutz Express abzuführen.
  3. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden, noch zur Sicherheit übereignen. Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums (insbesondere durch Pfändungen) hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen und das Bestehen des Eigentumsvorbehalts gegenüber dem Drittgläubiger eidesstattlich zu versichern.
  4. Übersteigt der Wert der Arbeitsschutz Express hiernach zustehenden Sicherheiten den noch offenen Betrag ihrer Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10%, so wird Arbeitsschutz Express insoweit auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Arbeitsschutz Express Sicherheiten freigeben.


VIII. Zahlungsbedingungen

  1. Preisangaben von Arbeitsschutz Express sind, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreis oder mit Mehrwertsteuer ausgewiesen, stets Nettopreise. Bei Nettopreisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in ihrer jeweilig aktuellen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Soweit Preise oder Kosten für sonstige Leistungen, Fahrtkosten, Spesen, Versand- und Telekommunikationskosten nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden, ist Arbeitsschutz Express berechtigt, diese entsprechend der jeweils gültigen Preisliste von Arbeitsschutz Express zu berechnen. Arbeitsschutz Express übermittelt dem Kunden auf Wunsch die jeweils gültige Preisliste.
  3. Die Übergabe oder Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung, Verrechnungsscheck oder gegen Zahlung per Nachnahme, eine Auslieferung gegen Rechnung hingegen unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung. Rechnungen von Arbeitsschutz Express sind nach 30 Tagen mit Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb dieses Zeitraums von 30 Tagen zu bezahlen. Zahlungen die nach 8 Tagen eingegangen sind, können mit 2% Skonto des Warenwertes in Abzug gebracht werden.
  4. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist Arbeitsschutz Express berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
  5. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann Arbeitsschutz Express sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.
  6. Arbeitsschutz Express behält sich im Übrigen zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung, Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen. Werden nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die objektiv Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist Arbeitsschutz Express berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.


IX. Mängelhaftung

  1. Arbeitsschutz Express gewährleistet, dass die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. dass sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von Arbeitsschutz Express bzw. des Herstellers erwarten kann. Arbeitsschutz Express haftet, soweit kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, nicht für Mängel von gebrauchten Waren.
  2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von Arbeitsschutz Express Nacherfüllung verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Arbeitsschutz Express durch Neulieferung oder Nachbesserung. Der Kunde kann Neulieferung oder Nachbesserung dann verlangen, falls ihm die jeweils andere Form der Nacherfüllung nicht zumutbar ist.
  3. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation der Mängel. Er überlässt Arbeitsschutz Express im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.
  4. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
  5. Erlangt der Kunde im Rahmen der Nacherfüllung durch Lieferung eine neue Sache oder tritt er zurück, so ist er zur Rückgewähr der zuerst gelieferten Sache und zum Wertersatz verpflichtet; darüber hinaus hat er die gezogenen Nutzungen zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einer Nutzungsvergütung in folgender Höhe aus: bei einer Nutzungsdauer von ein bis drei Monaten 10% des Verkaufspreises, 20% bei Nutzung von bis zu sechs Monaten, 30% bei Nutzung bis zwölf Monaten und 50% bei einer Nutzung von mehr als zwölf bis zu vierundzwanzig Monaten.
  6. Stellt sich heraus, dass ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird Arbeitsschutz Express bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Arbeitsschutzbedarfes & Industriebedarfes, deren Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann Arbeitsschutz Express den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
  7. Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.


XI. Gewerbliche Verwendung der Waren

  1. Die Produkte von Arbeitsschutz Express sind speziell für Profis gemacht. Mit Ihrer Bestellung verpflichten Sie sich, daß Sie die Waren dieser Internetseite ausschließlich zur Verwendung in Ihrer selbständigen, beruflichen, gewerblichen bzw. behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit ordern.

XII. Preise und Mindestbestellwert

  1. Alle im Katalog und im Internet angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 25,- (ohne MwSt.)Warenwert. Selbstverständlich sind Musteranforderungen hiervon ausgenommen.


XIII. Sonstiges

  1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Arbeitsschutz Express schriftlich anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur auf Ansprüche aus dem konkreten Vertrag stützen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Arbeitsschutz Express zulässig.
  2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitsschutz Express und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interesse der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
  4. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Memmingen als vereinbart. Arbeitsschutz Express ist jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers zu führen.

Wiedemann GmbH Arbeitsschutz & Industriebedarf

Stand: 01/2009


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